
Fränkisches Recht bezeichnet das Recht der Franken in der Zeit vom 5. bis ins 9. Jahrhundert (doch nicht die Rechte des fränkischen Rechtskreises aus späteren Jahrhunderten). Aus der Zeit des fränkischen Reichs sind als Rechtsquellen überliefert: die Volksrechte (Leges Barbarorum) der Salfranken, Rheinfranken und chamavischen Franken (siehe C...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Fränkisches_Recht

frạ̈nkisches Recht, germanische Volksrechte.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

das Volksrecht der Franken, z. B. das der Salfranken, lateinisch aufgezeichnet in der Lex Salica (Anfang des 6. Jahrhunderts).
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https://www.wissen.de//lexikon/fraenkisches-recht
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